Erfolgreiche Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Am 27. August fand für Mitglieder unserer Bereitschaft erfolgreich eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) statt.
Die Belehrung ist insbesondere für Tätigkeiten wichtig, bei denen unsere Einsatzkräfte mit Lebensmitteln umgehen oder bei deren Zubereitung und Ausgabe mitwirken. Sie vermittelt die notwendigen Kenntnisse über Infektionsrisiken, persönliche Hygiene und die gesetzlichen Vorgaben, die beim Umgang mit Lebensmitteln beachtet werden müssen.
Auch in einer Bereitschaft gibt es zahlreiche Situationen, in denen diese Qualifikation benötigt wird. Dazu zählen beispielsweise die Verpflegung von Einsatzkräften und Betroffenen bei größeren Einsatzlagen, die Unterstützung bei Veranstaltungen oder Sanitätsdiensten sowie weitere Aufgaben, bei denen Speisen zubereitet, ausgegeben oder gemeinschaftlich verpflegt wird.
Mit der erfolgreichen Erstbelehrung sind unsere teilnehmenden Helferinnen und Helfer nun entsprechend vorbereitet und können auch in diesem Bereich verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein für eine vielseitig aufgestellte und gut vorbereitete Bereitschaft – denn im Einsatz zählt nicht nur die medizinische Versorgung, sondern auch eine sichere und zuverlässige Versorgung aller Beteiligten.